DSV-Befähigungsnachweise
Befähigungsnachweise des Deutschen Segler-Verbandes e.V. (DSV)
DSV-Jüngstensegelschein
Der DSV-Jüngstensegelschein gilt nur für junge Segler in ausgewählten begrenzten Revieren unter fachkundiger Leitung und dient als Befähigungsnachweis zur Führung von altersgerechten Segelbooten. Er wird mit Vollendung des 17. Lebensjahres ungültig. Die Prüfung zum Jüngstensegelschein wird durch die Prüfungskommission eines Vereines oder von einer DSV-anerkannten Segelschule nach den Zulassungsvoraussetzungen und Prüfungsinhalten der DSV-Jüngstensegelscheinvorschrift abgenommen.
DSV-Sportsegelschein
Der Sportsegelschein wird ausschließlich in DSV-Vereinen ausgebildet, geprüft und erteilt. Der Sportsegelschein bescheinigt dem Inhaber die für die Ausübung der Sportart Segeln notwendigen Segel- und Regattakenntnisse.
Die ehemaligen Führerscheine des Deutschen Seglerverbandes
- Führerschein für Binnenfahrt (A),
- Führerschein für Küstenfahrt (BR),
- Führerschein für Große Küstenfahrt (BK) und
- Führerschein für Seefahrt (C)
wurden durch die amtlichen Führerscheine SBF Binnen, SKS, SSS und SHS ersetzt.
Diese Scheine werden durch den DSV nicht mehr ausgestellt, sind jedoch nach wie vor als Befähigungsnachweis anerkannt. Eine Umschreibung in die amtlichen Führerscheine ist z.T. möglich.