Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel

Der Fachkundenachweis (FKN) für Seenotsignalmittel der Klasse T2 berechtigt den Inhaber zum Erwerb, Umgang und auch zum Transport von pyrotechnischen Seenotsignalmitteln.

Die Prüfungen zum Erwerb des Fachkundenachweises (FKN) für Seenotsignalmittel nach dem Sprengstoffrecht umfassen den Umgang mit Seenotsignalmitteln und die zu beachtenden Rechtsvorschriften des Sprengstoffrechts.

Zulassungsvoraussetzungen sind die Vollendung des 16. Lebensjahres und der Besitz eines amtlichen Sportbootführerscheins oder eines sonstigen Befähigungsnachweises zum Führen von Wassersportfahrzeugen.

Die Prüfungen nehmen die Prüfungsausschüsse für amtliche Sportbootführerscheine des DSV ab.
Im theoretischen Teil ist ein Fragebogen mit 15 Fragen aus dem 60 Fragen umfassenden Fragen- und Antwortenkatalog zu beantworten.
Im praktischen Teil ist die sichere Handhabung von Seenotsignalmitteln im tatsächlichen Gebrauch nachzuweisen (Fallschirm-Signalrakete (rot), Rauchfackel (orange) bzw. Handfackel (rot), Rauchsignal (orange/Dose), Signalgeber mit Magazin/Trommel und Umgang mit nicht gezündeten Signalmitteln/ Versagern).
Die Einzelheiten enthält die Prüfungsordnung.

Ausbildung

Eine theoretische und praktische Einweisung in die Handhabung von Seenotsignalmitteln erfolgt im Rahmen unserer Theoretischen Einweisungsabende zum Sportbootführerschein See. Näheres hierzu in unseren Kursen bzw. auf Anfrage.