Ferienpatent für den Bodensee

Bei den Landratsämtern am Bodensee kann einmal im Jahr ein auf vier zusammenhängende Wochen befristetes Ferienpatent beantragt werden, sofern man im Besitz eines gültigen deutschen Befähigungsnachweises ist.

Anerkannt werden folgende Führerscheine:

  • SBF Binnen unter Segel - als Anerkennung für Segeln
  • SBF Binnen unter Motor - als Anerkennung für Motor
  • SBF Binnen unter Segel und Motor - als Anerkennung für Segeln und Motor
  • SBF See - als Anerkennung für Motor
  • A-Schein des DSV ausgestellt bis zum 31.03.1989 - als Anerkennung für Segeln
  • Motorbootführerschein A für Binnenfahrt - als Anerkennung für Motor
  • Sportküstenschifferschein - als Anerkennung für Segeln
  • Sportseeschifferschein ausgestellt seit 01.12.1992 - je nach Kategorie des Scheins
  • Sporthochseeschifferschein ausgestellt seit 01.10.1992 - je nach Kategorie des Scheins

das Mindestalter für die Anerkennung des Segelscheines liegt bei 14 Jahren, das für die Anerkennung des Motorbootscheines bei 18 Jahren.

Nähere Infos unter LRA FN Schifffahrtsamt