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Sporthochseeschifferschein (SHS)
Allgemeine Informationen
- Empfohlener amtlicher Führerschein für Führer von Yachten und Traditionsschiffen in der weltweiten Fahrt.
- Der Sporthochseeschifferschein (SHS) ist zum Führen von Sportbooten, die gewerbsmäßig zur Ausbildung genutzt werden, vorgeschrieben.
- Der SHS ist international gültig und wird in allen Ländern anerkannt.
- Geltungsbereich: Weltweite Fahrt (alle Meere).
Voraussetzungen
- Mindestalter: 18 Jahre
- Besitz Sportbootführerschein - Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen
- Nachweis von 1.000 Seemeilen auf Yachten im Seebereich nach Erwerb des Sportseeschifferscheins als Skipper, Coskipper oder Wachführer (im Gegensatz zum SSS genügt stellvertretende Wachführung nicht).
- Passbild (38x45mm, Halbprofil, ohne Kopfbedeckung), mit Namen versehen.
Prüfung
- Die Prüfungen zum Sporthochseeschifferschein werden durch eine Prüfungskommission, die von der Zentralen Verwaltungsstelle gebildet wird, nach den Vorschriften der Sportseeschifferschein - Verordnung abgenommen.
- Die theoretische Prüfung erfolgt jeweils schriftlich und ggf. mündlich in den drei Prüfungsfächern Navigation, - Schifffahrtsrecht und Wetterkunde. Es sind umfangreiche und vertiefte Kenntnisse u. a. der astronomischen Navigation, des internationalen Seerechts und tropischer Wirbelstürme nachzuweisen. Hinzu kommt die Handhabung eines Sextanten (Messen, Bestimmen, Erläutern).
- Praxis: Handhabung des Sextanten (ca. 10 Minuten, Erklärung/Überprüfung der drei gängigen Fehler und Durchführung einer Vertikal-Winkel-Messung).
- Mündliche Prüfung: Handhabung von Yachten (organisatorische, technische und seemännische Aspekte der Führung von Yachten; Fahren in schwerem Wetter; Verhalten in wirbelsturmgefährdeten Gebieten).
Weitere Informationen