Sportbootführerschein (SBF)

Neue Sportbootführerscheinverordnung

Allgemeine Informationen

Voraussetzungen

Prüfung

Die Prüfung zum SBF besteht für alle Geltungsbereiche und Antriebsarten aus einer theoretischen (schriftlichen) und einer praktischen Prüfung. Aufgrund des modularen Aufbaus des Sportbootführerschein-Systems können bereits erworbene Befähigungsnachweise ggf. zu einer Befreiung von Prüfungsteilen führen.

Theorie

In der theoretischen Prüfung müssen ausreichende Kenntnisse in folgenden Themenbereichen nachgewiesen werden:

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen:

Dazu muss ein Multiple-Choice-Fragebogen entsprechend der angestrebten Antriebsart bearbeitet werden.

Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen Binnen und den spezifischen Fragen Segeln gibt es unter www.elwis.de.

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:

Dazu müssen ein Multiple-Choice-Fragebogen und eine mehrteilige Navigationsaufgabe (Kartenaufgabe) bearbeitet werden. Den zugrundeliegenden Fragenkatalog mit Basisfragen, spezifischen Fragen See und den Navigationsaufgaben gibt es unter www.elwis.de.

In Ausnahmefällen ist die schriftliche Prüfung auch als mündliche Prüfung möglich. Zu diesen Ausnahmefällen zählen eine Legasthenie oder nicht ausreichende Deutschkenntnisse, was durch die Vorlage geeigneter Unterlagen wie Atteste, ärztliche Bescheinigungen, Schulzeugnisse oder Gutachten glaubhaft gemacht werden muss. Die mündliche Prüfung muss bereits mit dem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beantragt werden. Nähere Informationen dazu erteilt auch der Prüfungsausschuss in Ihrer Nähe.

Praxis

In der praktischen Prüfung müssen die theoretischen Kenntnisse auf einem Sportboot umgesetzt und angewendet werden. Im Einzelnen werden gefordert:

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen unter Segel:

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine:

Geltungsbereich Binnenschifffahrtsstraßen mit Antriebsmaschine und unter Segel:

Geltungsbereich Seeschifffahrtsstraßen:

Zur ausreichenden Ausführung der Aufgaben sind jeweils maximal zwei Versuche erlaubt. 

 

Weitere Informationen, Formulare, Anträge